Notariat
Der Notar beurkundet Rechtsgeschäfte jeglicher Art, er beglaubigt Unterschriften. Beurkundungen betreffen z.B. Grundstückskaufverträge, Ehe- und Erbverträge, Testamente und
Gesellschaftsgründungsverträge. Wesentliche Aufgabe von Notaren ist es, den Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten und auf mögliche rechtliche Tragweiten hinzuweisen, um zukünftige
Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere langjährige Erfahrung hilft Ihnen bei der Erfassung Ihres Lebenssachverhaltes, der Umsetzung in die angemessene Form und dem notariellen Abschluss.
Zu unseren Mandanten gehören Städte und Gemeinden, kleine und mittelständische Unternehmen sowie natürlich ganz normale Bürgerinnen und Bürger.
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