Allegemeines zu unseren Rechtsgebieten
Als Rechtsanwälte sind wir für alle Rechtsfragen des deutschen Rechts ausgebildet. Immer häufiger begegnet uns ein Zusammenhang mit europäischen Rechtsvorschriften, auch haben wir es in vielen Fällen mit internationalem Recht zu tun. Wir können - selbst als Team - nicht alle Bereiche des Rechts abdecken. Sollte ein Rechtsgebiet außerhalb unserer Kompetenzen liegen, werden wir es Ihnen offen erklären. Wir arbeiten gern und vertraut mit Kolleginnen und Kollegen zusammen, die ihre Kenntnisse einbringen.
Selbstverständlich können wir Sie auch in anderen Rechtsgebieten umfassend beraten und vertreten, die nicht in den aufgeführten Rechtsgebieten enthalten sind. Das allgemeine Zivilrecht sowie das Kaufrecht unter Einbeziehung des Verbraucherschutzes, das Miet-, Pacht- und Landpachtrecht, das Werkvertragsrecht, die Geschäftsbesorgung und das Recht aus Darlehen, die Bürgschaft und der weite Bereich des Schadenersatzes gehören zu unserem Standardrepertoire.
Wir haben unseren Sitz in einer Region, die führend in der landwirtschaftlichen Lebens-mittelproduktion ist und in der eine starke mittelständisch ausgerichtete Kunststoff-industrie beheimatet ist. Dies hat auch unser Interessen an allen Fragen der Landwirt-schaft sowie mittelständischer Unternehmen der Werkzeug-Herstellung und Produktion geprägt.
Wir sind vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und in Strafsachen auch vor dem Bundesgerichtshof vertretungsberechtigt und nehmen Ihre Interessen auch bundesweit wahr.
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